Ordnung
für das „Forum Katholische Seniorenarbeit
in der Diözese Rottenburg-Stuttgart”

Fassung 2002

 

§ 1 Name und Sitz

Gemeindliche und übergemeindliche Foren, katholische Verbände und Institutionen, die in der Altenarbeit tätig sind, sowie Seniorengruppen und Seniorengemeinschaften schließen sich zu einer Diözesanarbeitsgemeinschaft zusammen. Diese führt den Namen „Forum Katholische Seniorenarbeit in der Diözese Rottenburg-Stuttgart”, im Folgenden „Forum” genannt. Es hat seinen Sitz in Stuttgart.

Das Forum ist Mitglied im „Bundesforum für Katholische Seniorenarbeit”.

 

§ 2 Aufgaben

1. Das Forum hat die Aufgabe Bildung, Hilfe, Pastoral und Politik in der Diözese Rottenburg-Stuttgart zu vernetzen, um eine ganzheitliche Sichtweise des Menschen sicherzustellen und das Zusammenwirken der Träger zu fördern, Zielvorstellungen für die kirchliche Seniorenarbeit zu entwickeln und die Anliegen, sowie die Interessen älterer Menschen in Kirche, Staat und Gesellschaft zu vertreten.

Diese Aufgaben sollen unter Beteiligung und Mitwirkung älterer Menschen partnerschaftlich und solidarisch erfüllt werden.

2. Diese Aufgaben werden insbesondere verwirklicht durch:

  • gegenseitige Information und Erfahrungsaustausch der Mitglieder;
  • Anregung, Beratung und Förderung von gemeindlichen und übergemeindlichen Foren in der Diözese;
  • Kooperation mit kirchlichen und freien Trägern;
  • Erarbeitung von Konzepten für Bildung, Hilfe, Pastoral und Politik in der Seniorenarbeit;
  • Aus- und Weiterbildung ehrenamtlicher und hauptamtlicher Mitarbeiter/ innen in der Seniorenarbeit;
  • Anregung und Durchführung von Tagungen zu Fragen der Seniorenarbeit;
  • Förderung der Selbsthilfe älterer Menschen;
  • Aktivierung älterer Menschen für Aufgaben in Kirche, Staat und Gesellschaft;
  • Stellungnahme zu Seniorenfragen;
  • Anregung und Beratung kirchlicher Gremien;
  • Vertretung, Vernetzung und Mitarbeit in Gremien der Diözese und des Landes, sowie im Bundesforum für Katholische Seniorenarbeit;
  • Öffentlichkeitsarbeit.

 

§ 3 Mitgliedschaft

1. Mitglieder des Forum können sein:

  • gemeindliche und übergemeindliche Foren „Katholische Seniorenarbeit”;
  • diözesane Verbände, die Seniorenarbeit wahrnehmen;
  • katholische Institutionen, die auf Diözesanebene im Rahmen ihrer Aufgaben mit Seniorenfragen befasst sind;
  • Seniorengruppen und Seniorengemeinschaften.

2. Der Eintritt ist schriftlich zu beantragen. Über die Aufnahme wird durch Mehrheitsbeschluss des Vorstandes entschieden.

3. Der Austritt kann jederzeit durch eine schriftliche Erklärung erfolgen.

4. Mitgliederbeiträge werden keine erhoben.

 

§ 4 Organe des Forum

Die Organe des Forum sind:

  • die Mitgliederversammlung;
  • der Vorstand.

 

§ 5 Mitgliederversammlung

1. Der Mitgliederversammlung gehören stimmberechtigt an:

  • der Vorstand;
  • je ein/e Vertreter/in für die Foren auf der Ebene der Dekanate oder der Dekanatsverbände
  • ein/e Vertreter/in des Diözesanrates;
  • je ein/e Vertreter/in der Diözesanverbände, die Seniorenarbeit wahrnehmen;
  • je ein/e Vertreter/in der Institutionen, die auf Diözesanebene im Rahmen ihrer Aufgaben mit Seniorenfragen befasst sind;
  • je ein/e Vertreter/in der Seniorengruppen und Seniorengemeinschaften, die Mitglieder im Forum der Diözese sind.

2. Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal im Jahr statt. Sie ist vom Vorstand schriftlich unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von zwei Wochen einzuberufen.

3. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Viertel der Mitglieder anwesend sind. Bei Beschlussunfähigkeit ist der Vorstand verpflichtet, innerhalb einer Frist von sechs Wochen erneut eine Mitgliederversammlung einzuberufen, bei der die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder entscheidet.

4. Beschlüsse werden, soweit die Ordnung nichts anderes bestimmt, mit Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorstand.

5. Aufgaben der Mitgliederversammlung sind insbesondere:

  • Wahl des/der Vorsitzenden;
  • Wahl des/der stellvertretenden Vorsitzenden;
  • Wahl der jeweiligen Vorstandsmitglieder durch die Vertreter der Dekanatsforen, gemeindlichen Seniorengruppen und Verbände;
  • Beratung über Fragen der katholischen Seniorenarbeit;
  • Planung der Aktivitäten und Arbeitsweise des Forum;
  • Entgegennahme des Tätigkeitsberichtes.

 

§ 6 Der Vorstand

1. Dem Vorstand gehören an:

a) als gewählte Mitglieder:

  • der/die Vorsitzende;
  • der/die stellvertretende Vorsitzende;
  • zwei Vertreter/innen der Verbände;
  • drei Vertreter/innen der Foren auf der Ebene der Dekanate;
  • ein/e Vertreter/in der gemeindlichen Seniorengruppen.

b) als geborene Mitglieder:

  • der/die Vertreter/in des Bischofs;
  • der/die Vertreter/in des Diözesan-Caritasverbandes der Diözese Rottenburg-Stuttgart;
  • der/die Vertreter/in des Diözesanbildungswerk e.V.;
  • der/die Vertreter/in der Altenseelsorge der Diözese Rottenburg-Stuttgart;
  • der die Vertreter/in der Seniorenpolitik der Diözese Rottenburg-Stuttgart.

6. Der Vorstand wird für die Dauer von vier Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig.

7. Der Vorstand tritt mindestens zweimal im Jahr zu einer Sitzung zusammen. Er entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet der/die Vorsitzende.

8. Aufgaben des Vorstandes:

Der Vorstand trägt die Verantwortung für die Wahrnehmung der in § 2 genannten Aufgaben und die Durchführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung.

 

§ 7 Geschäftsführung

1. Die Geschäftsführung des Forum liegt in der Hauptabteilung XI „Kirche und Gesellschaft”, des Bischöflichen Ordinariates der Diözese Rottenburg-Stuttgart beim Fachbereich Altenarbeit.

2. Die Geschäftsführung hat im Rahmen der Beschlüsse des Forum die Verantwortung für die ihr zufallenden Aufgaben. Sie bereitet die Sitzungen in Zusammenarbeit mit dem/der Vorsitzenden vor.

3. Der/die Geschäftsführer/in nimmt mit beratender Stimme an den Sitzungen der Organe teil.

 

§ 8 Aufsicht

Das Forum steht unter dem Schutz und der Aufsicht des Bischofs der Diözese Rottenburg-Stuttgart.

 

§ 9 Auflösung und Änderungen der Ordnung

1. Änderungen der Ordnung sowie die Auflösung des Forum können nur mit einer Mehrheit von drei Vierteln der erschienenen Mitglieder beschlossen werden.

2. Die Beschlüsse bedürfen der Bestätigung durch den Bischof der Diözese Rottenburg-Stuttgart.

 
 

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