Ordnung
§ 1 Name und Sitz Gemeindliche
und übergemeindliche Foren, katholische Verbände und Institutionen,
die in der Altenarbeit tätig sind, sowie Seniorengruppen und Seniorengemeinschaften
schließen sich zu einer Diözesanarbeitsgemeinschaft zusammen.
Diese führt den Namen „Forum Katholische Seniorenarbeit in
der Diözese Rottenburg-Stuttgart”, im Folgenden „Forum”
genannt. Es hat seinen Sitz in Stuttgart.
§ 2 Aufgaben 1. Das Forum
hat die Aufgabe Bildung, Hilfe, Pastoral und Politik in der Diözese
Rottenburg-Stuttgart zu vernetzen, um eine ganzheitliche Sichtweise des
Menschen sicherzustellen und das Zusammenwirken der Träger zu fördern,
Zielvorstellungen für die kirchliche Seniorenarbeit zu entwickeln
und die Anliegen, sowie die Interessen älterer Menschen in Kirche,
Staat und Gesellschaft zu vertreten. 2. Diese Aufgaben werden insbesondere verwirklicht durch:
§ 3 Mitgliedschaft 1. Mitglieder des Forum können sein:
2. Der Eintritt ist schriftlich zu beantragen. Über die Aufnahme wird durch Mehrheitsbeschluss des Vorstandes entschieden. 3. Der Austritt kann jederzeit durch eine schriftliche Erklärung erfolgen. 4. Mitgliederbeiträge werden keine erhoben.
§ 4 Organe des Forum Die Organe des Forum sind:
§ 5 Mitgliederversammlung 1. Der Mitgliederversammlung gehören stimmberechtigt an:
2. Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal im Jahr statt. Sie ist vom Vorstand schriftlich unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von zwei Wochen einzuberufen. 3. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Viertel der Mitglieder anwesend sind. Bei Beschlussunfähigkeit ist der Vorstand verpflichtet, innerhalb einer Frist von sechs Wochen erneut eine Mitgliederversammlung einzuberufen, bei der die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder entscheidet. 4. Beschlüsse werden, soweit die Ordnung nichts anderes bestimmt, mit Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorstand. 5. Aufgaben der Mitgliederversammlung sind insbesondere:
§ 6 Der Vorstand 1. Dem Vorstand gehören an: a) als gewählte Mitglieder:
b) als geborene Mitglieder:
6. Der Vorstand wird für die Dauer von vier Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig. 7. Der Vorstand tritt mindestens zweimal im Jahr zu einer Sitzung zusammen. Er entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet der/die Vorsitzende. 8. Aufgaben des Vorstandes: Der Vorstand trägt die Verantwortung für die Wahrnehmung der in § 2 genannten Aufgaben und die Durchführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung.
§ 7 Geschäftsführung 1. Die Geschäftsführung des Forum liegt in der Hauptabteilung XI „Kirche und Gesellschaft”, des Bischöflichen Ordinariates der Diözese Rottenburg-Stuttgart beim Fachbereich Altenarbeit. 2. Die Geschäftsführung hat im Rahmen der Beschlüsse des Forum die Verantwortung für die ihr zufallenden Aufgaben. Sie bereitet die Sitzungen in Zusammenarbeit mit dem/der Vorsitzenden vor. 3. Der/die Geschäftsführer/in nimmt mit beratender Stimme an den Sitzungen der Organe teil.
§ 8 Aufsicht Das Forum steht unter dem Schutz und der Aufsicht des Bischofs der Diözese Rottenburg-Stuttgart.
§ 9 Auflösung und Änderungen der Ordnung 1. Änderungen der Ordnung sowie die Auflösung des Forum können nur mit einer Mehrheit von drei Vierteln der erschienenen Mitglieder beschlossen werden. 2. Die Beschlüsse bedürfen der Bestätigung durch den Bischof der Diözese Rottenburg-Stuttgart. |
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