Die Würde des Menschen ist (un)antastbar”

Text des Faltblattes

Wir Christen glauben, dass jeder Mensch von Gott gewollt und als sein Ebenbild geschaffen ist. Deshalb haben alle Menschen eine unveräußerliche Würde. Einzigartigkeit, Unantastbarkeit und Unverfügbarkeit eines jeden Menschen sind Kennzeichen dieser Würde. Deshalb kann keinem Menschen seine Würde genommen werden. Aber Menschen können mißachtet werden, die Würde des Menschen ist antastbar.

Wir treten dafür ein, dass in unserer Gesellschaft die Würde jedes Menschen von der Empfängnis bis zum Tod geachtet wird.

Wir erwarten von den in der Gesellschaft Verantwortlichen, dass sie ihre „Verantwortung vor Gott und den Menschen” (GG-Präambel) wahrnehmen.
Wir fordern sie auf Rahmenbedingungen für unser Zusammenleben zu schaffen, für die eine Kultur der Solidarität auch mit denen „am Rande” unverzichtbare Basis ist.

Wir sehen die Würde derjenigen zunehmend in Frage gestellt, die in unserer Gesellschaft ausgegrenzt sind, die nicht (mehr) leistungsfähig sind, nicht mehr oder noch nicht „funktionieren”, die arm sind, die keiner Erwerbsarbeit nachgehen (können oder dürfen), die in ihren Lebensmöglichkeiten eingeschränkt oder behindert sind ...

Wir sehen die Menschenwürde gefährdet, wenn ...

  • für pflegebedürftige Menschen nur noch „Satt-und-sauber-Pflege” möglich ist und keine Zeit für Gespräche, Zuwendung und Begleitung bleibt,
  • auf Hilfe und Rat angewiesene Menschen auf Ämtern herablassend und abweisend behandelt und über ihre Rechte nicht informiert werden,
  • Sterbende nicht begleitet werden,
  • Menschen mit Behinderungen als minderwertig angesehen werden,
  • Menschen mit dementiellen Erkrankungen nicht optimal betreut werden,
  • Pflegende nicht unterstützt werden,
  • Menschen aufgrund von Alter, Hautfarbe, Religion, Nationalität, Geschlecht diskriminiert werden.

Wir sehen die Menschenwürde auch gefährdet, wenn ...

  • alles unter den Aspekten der Nützlichkeit und dem Kostendruck gesehen wird und so der Mensch selbst zu einem Kostenfaktor wird,
  • die Palliativmedizin nicht weiter ausgebaut wird,
  • ungeborenem Leben kein Eigenwert zugeschrieben und darüber verfügt wird,
  • die Bewältigung von Alltagsabläufen (z.B. Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, Automation in vielen Lebensbereichen) für Menschen mit eingeschränkten Möglichkeiten unmöglich wird,
  • die natürlichen Lebensgrundlagen durch Profitstreben zerstört werden,
  • diskriminierende Formulierungen gebraucht werden wie Überalterung, Altenlast, Pflegefall ...

Die Achtung der Menschenwürde aller ist Basis einer solidarischen Gesellschaft.

Deshalb fordern wir die Politiker und alle in Gesellschaft und Kirche Verantwortlichen auf

  • den Diskurs über die Werte in unserer Gesellschaft zu führen,
  • bei allen politischen Entscheidungen in den unterschiedlichen Bereichen Menschenwürde zum Maßstab zu nehmen,
  • Werte unseres Zusammenlebens wie Solidarität mit Schwachen zu fördern.

Wir setzen uns für benachteiligte Menschen ein und übernehmen Anwaltsfunktion.

Damit die Würde des Menschen unantastbar ist!

Eine Gesellschaft ist nur dann eine wirklich humane Gesellschaft, wenn Menschen in ihrer individuellen Prägung, mit ihren Fähigkeiten, ihren Erfahrungen und Überzeugungen, aber auch mit ihrem Anderssein und ihren Grenzen wahrgenommen, geachtet und akzeptiert werden.

Wir brauchen eine politische Kultur, die benachteiligte und bedrängte Menschen würdig behandelt und ihnen Teilhabe ermöglicht.Wir sind der Überzeugung, dass eine solche Kultur, ein Gewinn für unsere Gesellschaft ist. Dadurch wird deutlich, dass

  • Erfahrungen von Leid, Abhängigkeit und Verlust zu unserer menschlichen Existenz gehören,
  • Auf-einander-angewiesen-sein, Geben und Nehmen Elemente jeden Lebens sind,
  • jeder Mensch vor Angriffen auf sein Leben, seine Gesundheit, seine Integrität, sein Ansehen so weit wie möglich geschützt werden muss,
  • es nicht legitim ist Wertunterschiede zwischen Menschen zu begründen, die diskriminierende Handlungen rechtfertigen.

Dies schafft Vertrauen in den Rechtsstaat und gibt dem einzelnen die Sicherheit, dass in allen Situationen seines Lebens, auch im Alter bei Abhängigkeit, Pflegebedürftigkeit, Behinderung seine Würde gewahrt wird.

 

Grundgesetz

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlicher Gewalt. Artikel 1.1

Das deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt. Artikel 1.2

Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit ... Artikel 2.1

Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit ... Artikel 2.2

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Artikel 3.1

 
 

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