Altenheimseelsorge als Aufgabe der Gemeindeseelsorge

[Faltblatt]

Text des Faltblattes:

Nachfolgende Konzeption wurde im Auftrag des Bischöflichen Ordinariats von einer dafür konstituierten Arbeitsgruppe in der Zeit von Januar bis April 1999 erarbeitet.

Dieses Papier stützt sich auf

  • den Materialdienst 29 „Altenarbeit in der Diözese Rottenburg-Stuttgart”, in dem der Bereich der Altenheimseelsorge als Aufgabe der Kirchengemeinde zwar benannt, aber zuwenig konkretisiert wurde
  • den „Brief an die Kirchengemeinden” des Diözesanausschusses „Leben im Alter”, der in den INFORMATIONEN im März 1996 veröffentlicht wurde und
  • das „Seelsorgekonzept in der stationären Altenhilfe” des Caritasverbandes der Diözese Rottenburg-Stuttgart e.V.

Mit der Konzeption „Altenheimseelsorge als Aufgabe der Gemeindeseelsorge” soll zum einen darauf hingewiesen werden, dass die Kirchengemeinde einen Seelsorgeauftrag für die Alten- und Pflegeheime hat, die sich auf dem Gebiet der Kirchengemeinde befinden, und zum anderen soll dieser Auftrag konkretisiert werden.

Alten- und Pflegeheime sind Wohn- und Lebensorte älterer Menschen. Ihre Bewohner/innen sind Gemeindeglieder. Da sie in den meisten Fällen nicht an den Angeboten der Kirchengemeinde teilnehmen können, muss die Gemeinde die Seelsorge im Heim sicherstellen. Darüber hinaus soll das Heim ins Leben der Kirchengemeinde integriert werden.

Um diese wichtige Aufgabe für alle Beteiligten verbindlich gestalten zu können, sollte nach Möglichkeit ein/e hauptamtliche/r Mitarbeiter/in der Kirchengemeinde für die Altenheimseelsorge beauftragt werden. Ist dies aufgrund der personellen Situation nicht möglich soll ein/e ehrenamtliche/r Mitarbeiter/in für die Altenheimseelsorge beauftragt werden. Eine enge Anbindung ans Pastoralteam und ein/e Ansprechpartner/in aus dem Team ist notwendig, damit diese Arbeit geleistet werden kann. Dies muss bei der Stellenplanung der Kirchengemeinde bzw. der Seelsorgeeinheiten berücksichtigt werden.

 

1. Aufgaben in der Altenheimseelsorge
In Absprache mit dem Alten- und Pflegeheim

Seelsorge für Bewohner/innen

  • Gottesdienst einmal wöchentlich (Wortgottesdienst, Gemeindegottesdienst im Heim)
  • Bringdienst zum Gottesdienst
  • Andachten, Meditationen
  • Krankensalbung
  • Beichtangebot
  • Krankenkommunion
  • Seelsorgerliches Gespräch
  • Besuchsdienst
  • Sterbebegleitung
  • Trauerarbeit
  • Bibelkreis
  • Beschäftigungstheraphie orientiert am religiösen Jahreskreis (Hilfen für Mitarbeiter/innen geben, damit diese hierzu fähig sind)
  • Festzeiten mit der Heimleitung gestalten
  • Mobile Bewohner in die Kirchengemeinde einbinden
  • Aussagen zur christlichen Lebensgemeinschaft

Seelsorge für Pflegende

  • Kontakt schaffen, Vertrauen aufbauen
  • Einkehr und Besinnungstage für Pflegende
  • Thematische Angebote für Pflegende und Ehrenamtliche (Ethische Fragestellungen)
  • Ethikarbeitskreise
  • Impulse geben
  • Regelmäßige Gesprächsangebote machen

Seelsorge für Angehörige

  • Gesprächsangebote zur Entlastung Angehöriger
    (Schuldgefühle, psychische Veränderungen, Ängste etc. tragen Angehörige mit sich herum)
  • Angehörige verstorbener Bewohner 1x jährlich zum Gottesdienst einladen

Arbeit mit Ehrenamtlichen

  • Gewinnung, Begleitung, Schulung Ehrenamtlicher für die Altenheimseelsorge
  • Aufbau von Besuchsdienst, Sterbebegleitungsgruppe, Gottesdienstbringdienst, Krankenkommunion, Wortgottesdienstteam, Cafeteria ... in Absprache mit dem Heim
  • Gruppierungen in der Gemeinde sensibilisieren fürs Heim, Kontakte schaffen, z.B. Firmlinge, Frauenkreis, Kirchenchor)

Information und Kooperation fördern

  • zwischen Pflegeheim und Kirchengemeinde
  • zwischen den christlichen Kirchen
  • zwischen Sozialstation und Pflegeheim
  • zwischen Pflegeheim und Krankenhausseelsorge

 

2. Hauptamtliche Mitarbeiter/innen in der Altenheimseelsorge

Ein/e hauptamtliche Mitarbeiter/in des pastoralen Teams der Gemeinde (einer Seelsorgeeinheit) bekommt einen (Teil-)Auftrag für die Altenheimseelsorge. Ist dies nicht möglich wird ein/e ehrenamtliche/r Mitarbeiter/in beauftragt.

Anforderungsprofil der/s hauptamtlichen Mitarbeiter/in

  • Pastorale Ausbildung
    (Diakon, Gemeindereferent/in, Pastoralreferent/in, Priester)
  • Kenntnisse alterspezifischer Fragestellungen
  • Identifikation mit der Aufgabe
  • Fähigkeit zur Kooperation mit den Einrichtungen der Altenhilfe und den Mitarbeiter/innen anderer Berufsgruppen
  • Bereitschaft zur ökumenischen Zusammenarbeit

Anforderungsprofil der/s ehrenamtlichen Mitarbeiters/in

  • Kenntnisse alterspezifischer Fragestellungen
  • Identifikation mit der Aufgabe
  • Fähigkeit zur Kooperation mit den Einrichtungen der Altenhilfe und den Mitarbeiter/innen anderer Berufsgruppen
  • Bereitschaft zur ökumenischen Zusammenarbeit

Qualifizierung der Mitarbeiter/innen

  • Intervallkurs Altenpastoral (Institut für Fort- und Weiterbildung und Fachbereich Altenarbeit)
  • Spezifische Fortbildungangebote, Themen werden von der AG-Altenheimseelsorge festgelegt und vom Institut für Fort- und Weiterbildung konzipiert und durchgeführt
  • Jahrestagung für Altenheimseelsorger/innen in Verantwortung des Fachbereichs Altenarbeit

Kooperation der Mitarbeiter/innen in der Altenheimseelsorge im Dekanat

Auf Dekanatsebene wird ein Zusammenschluss der Altenheimseelsorger/innen in einer AG angeregt. Bestehende Strukturen (Dekanatsaltenseelsorger, Pastoralkonferenz) sollen für diese Kooperation genutzt werden.

 

3. Ehrenamtliche Mitarbeiter/innen in der Altenheimseelsorge

  • Qualifizierung von ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen - Unterstützung durch den Fachbereich Altenarbeit der Hauptabteilung IXa Kirche und Gesellschaft
  • Beauftragung der ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen durch die Pfarrei (Papier Diözesan-ausschuss „Leben im Alter” vom 26.06.1995)
  • Kontinuierliche Begleitung durch die hauptamtliche/n Mitarbeiter/in in der Altenheimseelsorge bzw. durch die/den beauftragte/n ehrenamtliche/n Mitarbeiter/in

 

4. Personelle Ausstattung

Bei der Festlegung des Dienstauftrages soll die Zahl der Bewohner/innen und die Zahl der zu betreuenden Häuser berücksichtigt werden.
In Anlehnung an die Kriterien für die Stellenplanung Gemeindepastoral werden die dort zugrunde gelegten Zahlen als Richtwerte genommen.

Hieraus ergibt sich dann
für 100 Betten 0,05 Stellen = 2 Wochenstunden
für 200 Betten 0,10 Stellen = 4 Wochenstunden

Es darf kein Heim geben, das seelsorgerlich nicht betreut wird!

 
 

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