Altenheimseelsorge
als Aufgabe der Gemeindeseelsorge
[Faltblatt]
Text
des Faltblattes:
Nachfolgende
Konzeption wurde im Auftrag des Bischöflichen Ordinariats von einer
dafür konstituierten Arbeitsgruppe in der Zeit von Januar bis April
1999 erarbeitet.
Dieses Papier
stützt sich auf
- den Materialdienst 29
„Altenarbeit in der Diözese Rottenburg-Stuttgart”,
in dem der Bereich der Altenheimseelsorge als Aufgabe der Kirchengemeinde
zwar benannt, aber zuwenig konkretisiert wurde
- den „Brief
an die Kirchengemeinden” des Diözesanausschusses „Leben
im Alter”, der in den INFORMATIONEN im März 1996 veröffentlicht
wurde und
- das „Seelsorgekonzept
in der stationären Altenhilfe” des Caritasverbandes der Diözese
Rottenburg-Stuttgart e.V.
Mit der Konzeption
„Altenheimseelsorge als Aufgabe der Gemeindeseelsorge” soll
zum einen darauf hingewiesen werden, dass die Kirchengemeinde einen Seelsorgeauftrag
für die Alten- und Pflegeheime hat, die sich auf dem Gebiet der Kirchengemeinde
befinden, und zum anderen soll dieser Auftrag konkretisiert werden.
Alten- und
Pflegeheime sind Wohn- und Lebensorte älterer Menschen. Ihre Bewohner/innen
sind Gemeindeglieder. Da sie in den meisten Fällen nicht an den Angeboten
der Kirchengemeinde teilnehmen können, muss die Gemeinde die Seelsorge
im Heim sicherstellen. Darüber hinaus soll das Heim ins Leben der
Kirchengemeinde integriert werden.
Um diese
wichtige Aufgabe für alle Beteiligten verbindlich gestalten zu können,
sollte nach Möglichkeit ein/e hauptamtliche/r Mitarbeiter/in der
Kirchengemeinde für die Altenheimseelsorge beauftragt werden. Ist
dies aufgrund der personellen Situation nicht möglich soll ein/e
ehrenamtliche/r Mitarbeiter/in für die Altenheimseelsorge beauftragt
werden. Eine enge Anbindung ans Pastoralteam und ein/e Ansprechpartner/in
aus dem Team ist notwendig, damit diese Arbeit geleistet werden kann.
Dies muss bei der Stellenplanung der Kirchengemeinde bzw. der Seelsorgeeinheiten
berücksichtigt werden.
1.
Aufgaben in der Altenheimseelsorge
In
Absprache mit dem Alten- und Pflegeheim
Seelsorge
für Bewohner/innen
- Gottesdienst
einmal wöchentlich (Wortgottesdienst, Gemeindegottesdienst im Heim)
- Bringdienst
zum Gottesdienst
- Andachten,
Meditationen
- Krankensalbung
- Beichtangebot
- Krankenkommunion
- Seelsorgerliches
Gespräch
- Besuchsdienst
- Sterbebegleitung
- Trauerarbeit
- Bibelkreis
- Beschäftigungstheraphie
orientiert am religiösen Jahreskreis (Hilfen für Mitarbeiter/innen
geben, damit diese hierzu fähig sind)
- Festzeiten
mit der Heimleitung gestalten
- Mobile
Bewohner in die Kirchengemeinde einbinden
- Aussagen
zur christlichen Lebensgemeinschaft
Seelsorge
für Pflegende
- Kontakt
schaffen, Vertrauen aufbauen
- Einkehr
und Besinnungstage für Pflegende
- Thematische
Angebote für Pflegende und Ehrenamtliche (Ethische Fragestellungen)
- Ethikarbeitskreise
- Impulse
geben
- Regelmäßige
Gesprächsangebote machen
Seelsorge
für Angehörige
- Gesprächsangebote
zur Entlastung Angehöriger
(Schuldgefühle, psychische Veränderungen, Ängste etc.
tragen Angehörige mit sich herum)
- Angehörige
verstorbener Bewohner 1x jährlich zum Gottesdienst einladen
Arbeit
mit Ehrenamtlichen
- Gewinnung,
Begleitung, Schulung Ehrenamtlicher für die Altenheimseelsorge
- Aufbau
von Besuchsdienst, Sterbebegleitungsgruppe, Gottesdienstbringdienst,
Krankenkommunion, Wortgottesdienstteam, Cafeteria ... in Absprache
mit dem Heim
- Gruppierungen
in der Gemeinde sensibilisieren fürs Heim, Kontakte schaffen, z.B. Firmlinge,
Frauenkreis, Kirchenchor)
Information
und Kooperation fördern
- zwischen
Pflegeheim und Kirchengemeinde
- zwischen
den christlichen Kirchen
- zwischen
Sozialstation und Pflegeheim
- zwischen
Pflegeheim und Krankenhausseelsorge
2.
Hauptamtliche Mitarbeiter/innen in der Altenheimseelsorge
Ein/e hauptamtliche
Mitarbeiter/in des pastoralen Teams der Gemeinde (einer Seelsorgeeinheit)
bekommt einen (Teil-)Auftrag für die Altenheimseelsorge. Ist dies
nicht möglich wird ein/e ehrenamtliche/r Mitarbeiter/in beauftragt.
Anforderungsprofil
der/s hauptamtlichen Mitarbeiter/in
- Pastorale
Ausbildung
(Diakon, Gemeindereferent/in, Pastoralreferent/in, Priester)
- Kenntnisse
alterspezifischer Fragestellungen
- Identifikation
mit der Aufgabe
- Fähigkeit
zur Kooperation mit den Einrichtungen der Altenhilfe und den Mitarbeiter/innen
anderer Berufsgruppen
- Bereitschaft
zur ökumenischen Zusammenarbeit
Anforderungsprofil
der/s ehrenamtlichen Mitarbeiters/in
- Kenntnisse
alterspezifischer Fragestellungen
- Identifikation
mit der Aufgabe
- Fähigkeit
zur Kooperation mit den Einrichtungen der Altenhilfe und den Mitarbeiter/innen
anderer Berufsgruppen
- Bereitschaft
zur ökumenischen Zusammenarbeit
Qualifizierung
der Mitarbeiter/innen
- Intervallkurs
Altenpastoral (Institut für Fort- und Weiterbildung und Fachbereich
Altenarbeit)
- Spezifische
Fortbildungangebote, Themen werden von der AG-Altenheimseelsorge festgelegt
und vom Institut für Fort- und Weiterbildung konzipiert und durchgeführt
- Jahrestagung
für Altenheimseelsorger/innen in Verantwortung des Fachbereichs
Altenarbeit
Kooperation
der Mitarbeiter/innen in der Altenheimseelsorge im Dekanat
Auf Dekanatsebene
wird ein Zusammenschluss der Altenheimseelsorger/innen in einer AG angeregt.
Bestehende Strukturen (Dekanatsaltenseelsorger, Pastoralkonferenz) sollen
für diese Kooperation genutzt werden.
3.
Ehrenamtliche Mitarbeiter/innen in der Altenheimseelsorge
- Qualifizierung
von ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen - Unterstützung durch
den Fachbereich Altenarbeit der Hauptabteilung IXa Kirche und Gesellschaft
- Beauftragung
der ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen durch die Pfarrei (Papier Diözesan-ausschuss
„Leben im Alter” vom 26.06.1995)
- Kontinuierliche
Begleitung durch die hauptamtliche/n Mitarbeiter/in in der Altenheimseelsorge
bzw. durch die/den beauftragte/n ehrenamtliche/n Mitarbeiter/in
4.
Personelle Ausstattung
Bei der
Festlegung des Dienstauftrages soll die Zahl der Bewohner/innen und die
Zahl der zu betreuenden Häuser berücksichtigt werden.
In
Anlehnung an die Kriterien für die Stellenplanung Gemeindepastoral
werden die dort zugrunde gelegten Zahlen als Richtwerte genommen.
Hieraus
ergibt sich dann
für 100 Betten 0,05 Stellen = 2 Wochenstunden
für 200 Betten 0,10 Stellen = 4 Wochenstunden
Es
darf kein Heim geben, das seelsorgerlich nicht betreut wird! |